Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Capellini Transport & Reinigung

Inhaber: Breno Capellini
Adresse: Birseckstrasse 44, 4142 Münchenstein, Schweiz
Telefon: +41 76 784 59 36
E-Mail: contact@capellinitransport.ch
Website: www.capellinitransport.ch
UID: CHE-210.337.637

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Dienstleistungen von Capellini Transport & Reinigung gegenüber Privat- und Geschäftskunden. Dazu gehören insbesondere Umzüge, Transporte, Möbeltransporte, Reinigungen, Endreinigungen, Haushalts- und Unterhaltsreinigungen, Fensterreinigungen, Räumungen, Entsorgungen sowie vereinbarte Montage- und Demontagearbeiten.

Individuelle Vereinbarungen in Offerten, Auftragsbestätigungen oder sonstigen schriftlichen Abmachungen gehen diesen AGB vor.

2. Offerten und Vertragsabschluss

Offerten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Auftrag kommt zustande, sobald der Kunde eine Offerte oder Auftragsbestätigung schriftlich, per E-Mail, WhatsApp oder in anderer nachweisbarer Form annimmt oder die Ausführung der vereinbarten Arbeiten verlangt.

Die Offerte basiert auf den Angaben des Kunden sowie gegebenenfalls auf Fotos, Videos oder einer Besichtigung. Ändern sich Umfang, Menge, Zugänglichkeit oder andere wesentliche Voraussetzungen, kann eine Anpassung der vereinbarten Konditionen erforderlich werden. Der Kunde wird darüber informiert.

3. Preise und Abrechnung

Es gelten ausschliesslich die in der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung individuell vereinbarten Preise und Konditionen. Zusätzliche oder nachträglich gewünschte Leistungen können nach Absprache separat verrechnet werden.

Zusätzliche Fremdkosten wie Parkgebühren, Parkbewilligungen, Maut, Lagerkosten, Entsorgungsgebühren, Spezialmaterial oder andere vereinbarte Auslagen können zusätzlich verrechnet werden, soweit in der Offerte oder Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde informiert Capellini Transport & Reinigung vor Auftragserteilung vollständig über alle für die Ausführung relevanten Umstände. Dazu gehören insbesondere:

  • genaue Abhol- und Zieladressen;

  • Stockwerke, Aufzüge, Treppen und Laufwege;

  • Zufahrts- und Parkmöglichkeiten;

  • Anzahl und Art der zu transportierenden Gegenstände;

  • besonders schwere, sperrige, empfindliche oder hochwertige Gegenstände;

  • erforderliche Demontage- oder Montagearbeiten;

  • besondere Reinigungsanforderungen;

  • sonstige Umstände, die den Arbeitsaufwand oder die Sicherheit beeinflussen können.

Soweit nicht anders vereinbart, sorgt der Kunde dafür, dass die Räumlichkeiten und Transportwege zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind und notwendige Schlüssel, Bewilligungen oder Zugangsberechtigungen vorhanden sind.

5. Umzüge und Transporte

Capellini Transport & Reinigung behandelt das Transportgut sorgfältig und verwendet je nach Auftrag geeignete Schutz- und Transportmittel.

Sofern das Verpacken durch den Kunden erfolgt, ist der Kunde für eine transportsichere Verpackung verantwortlich. Offene, instabile oder unzureichend verpackte Gegenstände können aus Sicherheitsgründen zurückgewiesen werden, sofern kein geeigneter Schutz hergestellt werden kann.

Besonders wertvolle, zerbrechliche, schwere oder ungewöhnliche Gegenstände sind vor Auftragserteilung ausdrücklich mitzuteilen. Dazu zählen beispielsweise Kunstgegenstände, Antiquitäten, Tresore, Klaviere, grosse Aquarien oder besonders hochwertige elektronische Geräte.

Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, persönliche Dokumente, Medikamente und vergleichbare persönliche Wertgegenstände sollen grundsätzlich vom Kunden selbst transportiert werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

6. Möbelmontage und Demontage

Montage- und Demontagearbeiten werden mit angemessener Sorgfalt ausgeführt. Der Kunde informiert uns vorab über bekannte Beschädigungen, fehlende Teile oder besondere Konstruktionen.

Bei bereits mehrfach montierten, älteren oder vorgeschädigten Möbeln kann trotz sorgfältiger Arbeit nicht ausgeschlossen werden, dass sich vorhandene Schwachstellen beim Ab- oder Aufbau zeigen. Für Schäden, die ausschliesslich auf Materialermüdung, Vorschäden oder ungeeignete Konstruktion zurückzuführen sind, besteht keine Haftung von Capellini Transport & Reinigung.

7. Leuchten und sonstige elektrische Arbeiten

Montagearbeiten an Leuchten werden nur im rechtlich zulässigen Umfang ausgeführt. Arbeiten an elektrischen Installationen, für die nach den anwendbaren Schweizer Vorschriften eine besondere Bewilligung oder Qualifikation erforderlich ist, werden ausschliesslich durch entsprechend berechtigte Fachpersonen bzw. Partner ausgeführt oder vermittelt.

8. Reinigungsleistungen

Der Umfang der Reinigung richtet sich nach der Offerte oder Auftragsbestätigung. Zusätzliche Leistungen, starke aussergewöhnliche Verschmutzungen oder Arbeiten, die bei der Offertstellung nicht erkennbar oder nicht angegeben waren, können nach Rücksprache zusätzlich berechnet werden.

Der Kunde hat auf empfindliche Oberflächen, besondere Materialien, bereits vorhandene Schäden und spezielle Pflegevorschriften hinzuweisen, soweit diese nicht ohne Weiteres erkennbar sind.

9. Endreinigung und Abnahmegarantie

Eine Abnahmegarantie gilt nur, wenn sie in der Offerte oder Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart wurde.

Bei vereinbarter Abnahmegarantie behebt Capellini Transport & Reinigung reinigungsbezogene Beanstandungen der Verwaltung oder Vermieterschaft, die den vereinbarten Reinigungsumfang betreffen, im angemessenen Rahmen ohne zusätzliche Arbeitskosten.

Die Abnahmegarantie bezieht sich ausschliesslich auf Reinigungsleistungen. Reparaturen, normale Abnutzung, Kalk- oder Materialschäden, dauerhafte Verfärbungen, bauliche Mängel, Renovationsarbeiten und Leistungen ausserhalb des vereinbarten Auftrags sind nicht Bestandteil der Abnahmegarantie.

Beanstandungen sollten möglichst bei der Wohnungsabnahme oder unmittelbar nach Feststellung mitgeteilt werden, damit eine zeitnahe Nachbesserung möglich ist. Gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

10. Räumung und Entsorgung

Entsorgungsarbeiten werden gemäss der vereinbarten Offerte ausgeführt. Gebühren von Entsorgungsstellen, Spezialentsorgungen oder zusätzliche Mengen können separat verrechnet werden, sofern in der Offerte oder Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde.

Der Kunde bestätigt, dass er berechtigt ist, die zur Entsorgung übergebenen Gegenstände entsorgen zu lassen. Gefährliche Stoffe, Chemikalien oder anderweitig speziell zu entsorgende Materialien müssen vor Auftragserteilung ausdrücklich angegeben werden.

11. Termine, Verzögerungen und höhere Gewalt

Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit pünktlich eingehalten. Unvorhersehbare Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs von Capellini Transport & Reinigung, insbesondere erhebliche Verkehrsbehinderungen, Unfälle, extreme Witterung, behördliche Anordnungen oder vergleichbare Ereignisse, können zu Verzögerungen führen.

In solchen Fällen wird der Kunde so früh wie möglich informiert und es wird nach einer angemessenen Lösung gesucht.

12. Änderungen und Stornierungen durch den Kunden

Terminänderungen oder Stornierungen sind Capellini Transport & Reinigung so früh wie möglich mitzuteilen.

Ob und in welcher Höhe bei einer kurzfristigen Stornierung Kosten anfallen, richtet sich nach der individuellen Offerte bzw. Auftragsbestätigung und den bereits entstandenen oder verbindlich eingegangenen Aufwendungen, beispielsweise für reservierte Fahrzeuge, Personal, Material oder Drittleistungen.

Eine konkret vereinbarte Stornierungsregelung in der Offerte oder Auftragsbestätigung geht dieser allgemeinen Regelung vor.

13. Zahlung

Sofern in der Offerte oder Rechnung nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung nach Abschluss der Dienstleistung fällig. Die Zahlung kann mit den jeweils angebotenen Zahlungsmitteln, insbesondere per Banküberweisung bzw. QR-Rechnung oder Barzahlung, erfolgen.

Wurde eine Zahlungsfrist vereinbart oder auf der Rechnung angegeben, gilt diese Frist. Bei Zahlungsverzug bleiben die gesetzlichen Rechte vorbehalten.

14. Haftung und Schäden

Capellini Transport & Reinigung haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung vertraglicher Pflichten verursacht werden.

Eine Haftung für Schäden, die auf falschen oder unvollständigen Angaben des Kunden, unzureichender Verpackung durch den Kunden, nicht erkennbaren Vorschäden, Materialermüdung oder Umständen ausserhalb des Einflussbereichs von Capellini Transport & Reinigung beruhen, besteht nur, soweit Capellini Transport & Reinigung dafür gesetzlich verantwortlich ist.

Eine Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit wird nicht ausgeschlossen.

Festgestellte Schäden sind Capellini Transport & Reinigung möglichst rasch mitzuteilen und nach Möglichkeit mit Fotos zu dokumentieren, damit der Sachverhalt geprüft und gegebenenfalls der Versicherung gemeldet werden kann. Gesetzliche Ansprüche und Fristen bleiben vorbehalten.

Soweit für einen Auftrag Versicherungsschutz besteht, richten sich Umfang und Abwicklung zusätzlich nach den anwendbaren Versicherungsbedingungen. Eine weitergehende Versicherung wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

15. Beizug von Mitarbeitenden und Partnern

Capellini Transport & Reinigung ist berechtigt, zur Ausführung eines Auftrags geeignete Mitarbeitende, Hilfspersonen oder spezialisierte Partner einzusetzen, soweit dies für die vereinbarte Leistung sinnvoll oder erforderlich ist.

16. Internationale Transporte

Bei grenzüberschreitenden Aufträgen gelten zusätzlich die zwingenden gesetzlichen und internationalen Vorschriften. Der Kunde stellt die für den Transport erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.

Zölle, Einfuhrabgaben, behördliche Gebühren und vergleichbare Kosten werden vom Kunden getragen, sofern in der Offerte nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

17. Datenschutz

Personendaten werden im Rahmen des geltenden Datenschutzrechts bearbeitet. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf www.capellinitransport.ch enthalten.

18. Anwendbares Recht

Es gilt Schweizer Recht. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere solche zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

19. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der betroffenen Regelung treten die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Capellini Transport & Reinigung
Birseckstrasse 44
4142 Münchenstein, Schweiz
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